DER AUFSICHTSRAT

es gibt viele Möglichkeiten zu gestalten oder zu versagen

Der Aufsichtsrat ist eines der drei Organe einer Aktiengesellschaft. Das Wort ist Programm: Ein Aufsichtsrat führt Aufsicht und gibt Rat. Er ernennt und überwacht die Geschäftsführung/den Vorstand. Der berichtet dem Aufsichtsrat. Der Aufsichtsrat trägt Mitverantwortung für das Wohl und Wehe eines Unternehmens und berichtet der Hauptversammlung.

 

VERANTWORTUNGSBEREICH

des Aufsichtsrats


In das operative Geschäft greift der Aufsichtsrat nicht ein – doch auf die strategische Entwicklung nimmt er Einfluss. Entscheidungen von existenzieller Bedeutung müssen ihm vorgelegt werden.

Die Verantwortung ist hoch. Aufsichtsratsvertreter sollten nicht nur über Fach- und Branchenkenntnisse verfügen, sondern rechtlich, organisatorisch und wirtschaftlich kompetent sein. 


Die gesetzlichen Grundlagen


Ganz gleich ob als Vertreter des Kapitals oder als Vertreter der Arbeitnehmer: Alle Aufsichtsratsmitglieder haben die gleichen Rechte und Pflichten. Sie sind nur den Gesetzen verpflichtet und sich selbst. In diesem Rahmen handeln sie frei. Ein Aufsichtsratsmitglied selbst darf mit seinem Sitz keine wirtschaftlichen Interessen verfolgen.

Ein solides Fundament über die rechtlichen Grundsätze sichert die Position. Sowohl das Mitbestimmungs- als auch das Gesellschaftsrecht spielen für die Aufsichtsräte eine Rolle.


Risiken:

Arbeitnehmervertreter sollten sich selbst auf dem neuesten Stand halten. Das betrifft sowohl das Unternehmen als auch die Rechtsprechung. Denn das Haftungsrisiko, das mit einem Sitz im Aufsichtsrat verbunden ist, tangiert das persönliche Vermögen.



  • Wie wird das Unternehmen gesteuert? Nach welchen betrieblichen Kennzahlen?
  • Welche Aussagekraft haben Bilanzen?
  • Welchen Risiken unterliegt das Unternehmen?

Eine weitere gibt Vorschriften, die jeder Aufsichtsrat kennen sollte, ist die Verschwiegenheitspflicht. Sie gilt auch im Innern, zum Beispiel gegenüber dem Betriebsrat. Über Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse einschließlich vertraulicher Berichte und vertraulicher Beratungen ist Stillschweigen zu bewahren. 


BESONDERHEITEN

bei AGs in kommunaler Hand


In kommunalen Unternehmen gibt es eigene politische Konstellationen, die berücksichtigt werden müssen. So werden beispielsweise in Krankenhäuser, Entsorgungsunternehmen etc. die Interessen proportional abgebildet. So fungieren häufig Gewerkschaftsfunktionäre nicht als Arbeitnehmervertreter, sondern als Aktionärsvertreter im Aufsichtsrat.