DEMOKRATISCHE REGELN EINHALTEN;
sich nicht in den Vorschriften verlieren
Die Wahl eines Aufsichtsrates findet spätestens alle fünf Jahre statt. Während die Arbeitgebervertreter von der Hauptversammlung in den Aufsichtsrat gewählt werden, gestaltet sich der Prozess bei den Arbeitnehmervertretern wesentlich differenzierter. Die Komplexität der Anforderungen an einen Wahlgang steigt mit der Größe des Unternehmens.
Der Prozess wird durch die Wahlordnung bestimmt. Er ist komplex und nicht einfach nachzuvollziehen. Daher muss der Wahlgang sorgfältig geplant und durchgeführt werden. Damit verbunden ist häufig eine logistische Meisterleistung, um die Wahlen möglichst synchron, reibungslos und transparent in die betrieblichen Abläufe zu integrieren.
IM VERGLEICH
Unternehmen mit unter 2.000 Mitarbeitern
Unternehmen unter 2.000 Mitarbeitern wählen ihre Kandidaten für den Aufsichtsrat aus leitenden Angestellte, nichtleitenden Angestellten und Gewerkschaftsvertretern. Je nach Größe und Satzung beutetet das, ein Drittel von 9, 15 oder 21 Aufsichtsratsplätzen werden mit Arbeitnehmervertretern besetzt.
Unternehmen mit über 2.000 Mitarbeitern
Unternehmen mit über als 2.000 Arbeitnehmern müssen im Aufsichtsrat paritätisch abgebildet sein und gleichermaßen mit Anteilseignern und Arbeitnehmern des Unternehmens besetzt sein. Hier wird der Aufsichtsrat indirekt gewählt. Dafür werden Kolleginnen und Kollegen, von den Betriebsräten in die Wahlvorstände gesandt. Wie viele das sind und wie sich das Verfahren darstellt, richtet sich nach der Unternehmensform und -größe.
Angestoßen wird die Aufsichtsratswahl von der Unternehmensleitung.
Die Durchführung liegt beim Betriebswahlvorstand.
DAHINTER STEHT EIN UMFANGREICHES REGELWERK.
Der Wahlvorstand ist verantwortlich für:
In den meisten Fällen läuft der stark durchstrukturierte Prozess der Wahl über ein halbes Jahr.
Damit er rechtlich haltbar ist, ist es wichtig, dass man in kritischen Situationen die richtigen Entscheidungen fällt;
Beispiel:
Aufsichtsratswahlen in einem Konzern
Die Herausforderung bei Aufsichtsratswahlen in Konzernen liegt in der Vielschichtigkeit seiner Strukturen. In einem Konzern operieren verschiedenen Unternehmen. – Ein Unternehmen betreibt mehrere Standorte bei dem alle Arbeitnehmer bis ins Kleinste erfasst werden.
Ausgelöst wird die Aufsichtsratswahl vom Wahlvorstand, der durch den Betriebsrat bestellt wird. Er errechnet die Sitzverteilung im Aufsichtsrat und sammelt die Wahlvorschläge.
Einer seiner ersten und wichtigsten Aufgaben ist die Ausarbeitung eines Terminplans. Er muss in sämtlichen Betrieben fristgerecht umgesetzt werden.
Die Erstellung lückenloser Wählerlisten liegt ebenfalls in seiner Verantwortung. Jeder einzelne Betrieb wird erfasst: Wer ist Angestellter? Wer ist leitender Angestellter? Wo ist es schwierig, dies zu unterscheiden?
Die Kandidaten/Delegierten sind zu präsentieren. Wer steht zur Wahl? Welche Botschaft haben sie?
Wahlhelfer und vertrauenswürdige Personen in den Betrieben kontrollieren in den verschiedenen Phasen die Aushänge, damit die Frist einheitlich läuft. Das ist umso umfänglicher, je mehr Betriebe der Konzern hat.
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Dann wird gewählt. In je nach Betrieb und Größe direkt oder als Delegierter. Die entsprechende Logistik ist bereitzustellen.
In großen Unternehmen wählen Delegierte die Aufsichtsratsmitglieder der Arbeitnehmer.
Um einen solch komplexen Prozess durch zu führen um die Risiken eines Scheiterns zu kennen ist eine Qualifizierung sinnvoll.